Wir verstehen: Personen, Eigentum und Räumlichkeiten gehören zuverlässig geschützt – in unserer digitalen Zeit gilt es folglich, neue Herausforderungen zu meistern. Wir verstehen weiters: Für Bürogebäude und Gewerbeimmobilien ist darüber hinausgehend eine „verschärfte Sicherheitsstufe“ – im Vergleich zum Eigenheim – notwendig: Denken wir nur an haftungsrechtliche Fragen. Was sind also die gewerblichen State-of-the-Art-Sicherheitslösungen?
Zukunft der Zutrittskontrolle
Wer wettet dagegen? Die Zutrittskontrolle der Zukunft ist digital. Gebäude und Anlagen werden heutzutage schon zunehmend mittels digital gestützter Systeme gesichert und diese Zutrittslösungen werden häufig mit einer Zeiterfassung bzw. einem Workforce Management („Wer muss bzw. darf wann wo sein?“) verbunden. Radio-Frequency Identification (RFID) – also die Identifizierung mit elektromagnetischen Wellen – ist hier das Stichwort: Berührungslos buchen Mitarbeiter mit RFID-Identifikationsmedien ihre Arbeits- und Pausenzeiten oder starten ihren PC (auch im mobilen Office). Bei „höheren Sicherheitsanforderungen“ wird mitunter sogar auf eine biometrische Zutrittskontrolle gesetzt – auch berührungslose Varianten gibt es mittlerweile, etwa die 3D-Fingerabdruckerkennung.
Jedenfalls, so viel lässt sich heute schon sagen, zeichnet sich eine bedeutende Zeitenwende am Horizont ab: Der Schlüsselbund war gestern, der Multifunktionsausweis ist das Aufschließmedium („Masterschlüssel“: Chip oder Karte) von morgen. Bei neuartigen „integrierten Sicherheitssystemen“ benötigen Mitarbeiter beispielsweise nicht mehr eine Vielzahl unterschiedlicher ID-Karten, PIN-Codes, Passwörter oder Schlüssel, stattdessen befinden sich alle benötigten Applikationen auf einem Multifunktionsausweis. Mit diesem lässt sich etwa der PC-Arbeitsplatz sperren, sobald es an die gemeinschaftliche Zigarette geht, die bargeldlose Bezahlung in der Firmenkantine ist selbstverständlich mit dabei, logischerweise auch der Zutritt zum Personenlift sowie das Ausleihen bzw. Auftanken eines Fahrzeugs aus dem firmeneigenen Fuhrpark. Apropos: Heutzutage können auch schon Kfz-Nummernschilder als Berechtigungsnachweise für einen Zutritt genutzt werden.