Ratlosigkeit herrscht in vielen Betrieben hinsichtlich der Maßnahmen, die mit dem
Inkrafttreten des Energieeffzienzgesetzes zu setzen sein werden. Die
Regierungsvorlage wurde im Ministerrat beschlossen und das Gesetz sollte gemäß
EU-Richtlinie im Juni in Kraft treten. Die Verabschiedung im Nationalrat lässt jedoch
auf sich warten. Die Unternehmen sind, wie eine Umfrage des Zertifizierers Bureau
Veritas unter rund 500 Firmenkunden zeigt, nicht oder unzureichend über den
absehbaren Handlungsbedarf informiert.
Maßnahmen in Unternehmen
Endenergieverbrauchende Unternehmen müssen künftig, abhängig von ihrer Größe
und ihrem Energieverbrauch, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
setzen und dokumentieren. Bureau Veritas-Geschäftsführer Rudolf Pichler: „Dabei
haben große und mittlere Unternehmen die Wahlmöglichkeit zwischen der
Einführung eines Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits, das alle
vier Jahre durchzuführen ist.“
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind von Verpflichtungen ausgenommen,
können aber freiwillig Energiesparberatungen in Anspruch nehmen. Diese werden
mit insgesamt 20 Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert. Wenn
Energielieferanten und Unternehmen ihre Verpflichtung laut Energieeffizienzgesetz
nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten.
Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gefördert.
Energieberatungen und Energieaudits für Unternehmen sollen in den kommenden
vier Jahren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert werden. Die dafür notwendige Überprüfung erfolgt über eine Monitoringstelle. Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden "early actions" , das sind Maßnahmen, die nach 2008 umgesetzt wurden mund bis Ende 2020 wirken, zu 25 Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet.
Umsetzung durch Energielieferanten
Nach dem Energieeffizienzgesetz müssen seit 1. Jänner 2014 alle
Energielieferanten, mit Ausnahme der ganz kleinen, bei ihren Kunden Maßnahmen
setzen, die zu mehr Energieeffizienz führen. Dabei werden Verbesserungen bei
einkommensschwachen Haushalten mit dem Faktor 1,5 stärker gewichtet, diese
Kunden werden also besonders profitieren. Um der Energiearmut zusätzlich
entgegen zu wirken, müssen alle größeren Energieversorgungsunternehmen eine
Ombudsstelle für einkommensschwächere Kunden einrichten. Erreichen die EVUs die jährlichen Effizienzverbesserungen nicht, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten, der freiwillig gesetzte Effizienzmaßnahmen fördert.
Mit dem Energieeffizienzgesetz soll die EU-Richtlinie zur Förderung der
Energienutzung aus erneuerbaren Quellen und zur Energieeffizienz umgesetzt
werden. Es soll die Effizienz der Energienutzung kostenwirksam gesteigert und
Energie eingespart werden, um die für 2020 definierten Ziele in Österreich zu
erreichen.
Bureau Veritas-Chef Pichler rechnet mit der Verabschiedung des Gesetzes noch vor
der parlamentarischen Sommerpause. Den Unternehmen empfiehlt er, sich
möglichst rasch mit den bereits bekannten Bestimmungen vertraut zu machen.