In Österreich haben Gebäude-Außenhüllen innerhalb aller denkmalpflegerischen Aktivitäten einen Anteil von rund einem Drittel. Davon wiederum entfällt etwa die Hälfte auf Naturstein. Der Baustoff Stein macht somit grob gerechnet 17,5 Prozent des Gesamtvolumens aller Fassadenmaßnahmen aus. Welchen Stellenwert die Sanierung einer denkmalgeschützten Fassade tatsächlich besitzt, hängt von der Perspektive des Betrachters ab. Für den Eigentümer des Objektes bedeutet die Erhaltung oder Sanierung zunächst eine Verpflichtung. Jede bauliche Veränderung ist vorab mit dem Denkmalamt abzustimmen und nicht alle gewünschten Nutzungen sind mit Rücksicht auf den Schutz der historischen Bausubstanz realisierbar. Zugleich profitieren Investoren vom hohen Image eines denkmal-
geschützten Objektes. In Anlehnung an Alois Riegls Wertkategorien eines Denkmals sind in traditioneller Steinmetzmanier behauene Werksteine, profilierte Gewände oder Ornamente wertvolle historische Zeitzeugen lokaler Bauformen, welche die Erinnerung an den Einfallsreichtum und die handwerklichen Fertigkeiten der Erbauer über die Zeiten hinweg bewahren und für nachkommende Generationen erlebbar halten. In dem vom Bundesdenkmalamt herausgegebenen Leitfaden „Standards der Baudenkmalpflege“ wird die große Spannweite der Verwendung von Stein geschildert. Demnach erfolgte im Bauwesen aus statischen und gestalterischen Gründen eine konzentrierte Anwendung von Stein bei der Ausbildung von Öffnungen, Arkaden, Stützen, Überlagern und Eckverbänden. Individuelle künstlerische Ausformungen erfuhr Stein schließlich bei einzelnen Architekturelementen sowie bei Fassadenplastiken, erläutert der Leitfaden weiter.
Alt und Neu kombiniert
Ob es sich um ein Handwerkerhaus oder einen Palazzo handelt – jedes Baudenkmal ist einzigartig und hebt sich nicht zuletzt durch die Vielzahl seiner Details von umliegenden Neubauten ab. Stehen die Maßnahmen zum Schutz der Substanz des Denkmals im ausgewogenen Verhältnis zur zeitgemäßen Nutzbarkeit und Funktionalität, wirkt sich gerade die Ausstrahlung und Einzigartigkeit positiv auf den Wert der Immobilie aus. Der beste Schutz eines Baudenkmals ist sein behutsamer und
Bausubstanz befasste sich das oberste Gericht Indiens mit dem Tadsch Mahal und forderte Schutzmaßnahmen für das bedrohte Denkmal. Um die Forderung zu unterstreichen, drohte das Gericht 2018 sogar mit dem Abriss, wenn nicht sofort Erhaltungsmaßnahmen beginnen. Bislang ist allerdings seitens des Bundesstaates nichts zum Schutz umgesetzt worden.
Eine glücklichere Lösung fand sich für ein Stadtviertel in Frankfurt am Main, bei dem Naturstein als Fassadenmaterial ebenfalls einen prägenden Charakter hat. Die sogenannte Dom-Römer-Bebauung entstand 2012 bis 2018 auf dem Areal des 1972 errichteten und 2012 abgerissenen Technischen Rathauses. Bei der städtebaulichen Großaktion wurden nach einem Wettbewerb 15 Gebäude nach historischem Vorbild als „schöpferische Nachbauten“ rekonstruiert und 20 Neubauten mit Zitaten typischer Stilelemente der Frankfurter Altstadt errichtet. Zahlreiche Fassaden tragen eine Bekleidung aus dem regional weit verbreiteten Schiefer und rotem Mainsandstein. Für alle Neubauten galt eine 2010 erlassene Gestaltungssatzung, die unter anderem die Verwendung bestimmter für Frankfurt regionaltypischer Baustoffe vorschreibt. Mit der Wiederherstellung der ehemals kleinteiligen Struktur des Viertels schloss Frankfurt eine Wunde, die über Jahrzehnte nach der Bombardierung in der Altstadt klaffte. Von der Politik und der Bevölkerung wird das neue „alte“ Stadtviertel überwiegend positiv aufgenommen.