Wien, Prag oder Berlin – diese Städte haben etwas gemeinsam, um das sie viele andere Kommunen beneiden: die Gründerzeithäuser. Errichtet in der zweiten Hälfte des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts, besitzen diese Wohnhäuser ein für viele Menschen besonderes Flair. Dazu gehören die Ornamente an den Fassaden, die meist eleganten Stiegenhäuser, die manchmal noch vorhandenen reich ausgestatteten Aufzugskabinen ebenso wie die hohen Räume und Türen, die Stuckaturen an den Decken und die nutzungsneutralen, flexiblen Grundrisse in den Wohnungen. All diese Elemente tragen zur Wohnqualität enorm viel bei.
In Österreich existieren mehr als 600.000 Wohnungen in Gebäuden aus der Zeit vor 1919, in Wien sind es noch rund 210.000. Viele sind vom Abbruch bedroht, weil sie in die Jahre gekommen sind und sich eine Renovierung in den Augen ihrer Besitzer nicht mehr rechnet. Mit einer Änderung der Bauordnung im Jahr 2018 hat die Stadt Wien versucht, dem vorzubeugen. Seither muss die Stadt einem Abbruch von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, auch dann zustimmen, wenn sie nicht denkmalgeschützt sind oder in einer Schutzzone liegen.