Grundsätze der Denkmalpflege am Stein

Vierungen aus neuem Gesteinsmaterial an einem Putto am Kunsthistorischen Museum in Wien. Foto: Johann Nimmrichter

Für Objekte unter Denkmalschutz gelten österreichweit die selben strengen Grundsätze. Zugleich erfordert jedes Denkmal eine individuelle Herangehensweise, bei der die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden, erläutert der im B

Welche Ziele verfolgt die Denkmalpflege bei Steindenkmalen?

Grundsätzlich wird versucht, wie bei allen anderen Denkmalen auch, die steinernen Originale durch Pflege, Wartung, Konservierung und Restaurierung zu halten. Allerdings kann unter Bedachtnahme wichtiger Gründe bei Restaurierungen auch eine denkmalgerechte Lösung durch Steinauswechslungen erfolgen, z.B. bei statischen Belangen, für Wasser ableitende Notwendigkeiten oder bei einem auf ursprünglicher Gesamterscheinung abgezielten Restaurierziel. Es hängt bei jedem Objekt auch von vielen individuellen Faktoren ab. Wenn man Maßnahmen an einem der großen Wiener Baudenkmale wie dem Kunsthistorischen oder dem Naturhistorischen Museum betrachtet, folgt die Denkmalpflege einem mit ihr beschlossenen Restaurierungsziel, in dem Fall mit Rekonstruktionen. Dabei werden Bauteile, die vollständig abgewittert sind, durch neue Teile ersetzt. An beiden Bauwerken sind wir hauptsächlich mit Zogelsdorfer Kalksandstein konfrontiert. Zur Zeit der Erbauung der Museen waren die widerstandsfähigsten Vorkommen des Zogelsdorfers bereits verbaut. Ergo wurden daher weniger witterungsbeständige Blöcke gebrochen und zu Werksteinen verarbeitet. Gegenwärtig befassen wir uns also mit Gesteinsmaterial, das zur Zeit der Errichtung der Museen eigentlich nicht mehr hätte verwendet werden sollen. Die exponierten und geschädigten Partien aus Zogelsdorfer lassen nur bedingt Konservierungsmaßnahmen zu. Durch einen intensiven Entscheidungsprozess wurde ein Ziel erarbeitet, das für beide Museen das Erscheinungsbild, wie zum Zeitpunkt der Erbauung im 19. Jahrhundert, vorsah. Das heißt exakte Kanten und eine klar ablesbare Architektur. Wo erforderlich, werden daher geschädigte Stellen bei Lisenen, Kapitelle oder Säulen durch Vierungen oder bei Figuren oder florealen Teilen durch Natursteinarbeiten ersetzt. Weil Rohmaterial aus Zogelsdorfer nicht mehr in der gewünschten Materialqualität verfügbar ist, wird auf alternative Gesteine aus dem italienischen und istrischen Raum zurückgegriffen.

Wer ist beim Entscheidungsprozess beteiligt?

Zunächst die Eigentümervertreter der Republik Österreich, im Fall der Museen ist das die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ), das Bundesdenkmalamt (BDA) als Behörde und die Berufsgruppen wie Restauratoren, Naturwissenschaftler und Steinmetze, aber auch die örtliche Bauaufsicht durch Architekten oder Baumeister. Den Entscheidungsprozess bis hin zu einer Definition des Ziels der Restaurierungsmaßnahmen könnte man fast als kulturpolitisch bezeichnen. Die Eigentümer, das Bundesdenkmalamt und alle anderen Beteiligten haben ihre eigenen Vorstellungen, für die ein Konsens gefunden werden muss. Das Denkmalschutzgesetz und die Standards der Baudenkmalpflege des BDA (Download unter www.bda.at) dienen als Richtschnur für die Entscheidungsprozesse und helfen dabei, bei jedem Bauwerk am Ende der Diskussion mit allen Beteiligten eine klare Linie zu finden, die sich durch sämtliche Maßnahmen durchzieht.

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